Zum 1. November gilt die neue Kommunalrichtlinie. Damit verbunden ist, dass Anträge nach der alten Richtlinie nur noch bis Ende Oktober gestellt werden können. Anträge nach der neuen Richtlinie ab Februar 2025. In der Zwischenzeit ist keine Antragstellung möglich.
Die gravierendste Neuerung für kirchliche Träger ist, dass diese für Klimaschutzkoordination nicht mehr antragsberechtigt sind, egal auf welcher Ebene. Nur noch Landkreise können für Klimaschutzkoordination Anträge erfolgreich stellen. Das hat mir das Z.U.G. auch schriftlich bestätigt. Bis Ende Oktober können Kirchen noch Anträge stellen. Falls ihr also Anträge in Vorbereitung habt, noch diesen Monat einreichen!
Für die anderen Fördertatbestände bleibt die Antragsberechtigung für kirchliche Träger.